Giriş Tarihi: 24.07.2026 00:00
Güncelleme Tarihi: 24.07.2026 00:08
REPUBLIK TÜRKİYE [TÜRKEI]
7. ZIVILABTEILUNG DES AMTSGERICHTS
IN BAKIRKÖY
VERKÜNDIGUNGSTEXT
Geschäftszeichen : 2020/419 Az.
Begünstigte der letztwilligen
Verfügung : NINA FURTHMÜLLER – DEUTSCHLAND
Klage : Eröffnung des Testaments
Datum der Klage : 12/05/2020
Verhandlungstermin : 26/01/2026
Da trotz aller Nachforschungen die Anschrift der oben genannten, im Rubrum ausgewiesenen Erbin nicht ermittelt werden konnte und sie daher als unbekannten Aufenthalts gilt, wird gemäß den Artikeln 28 ff. des Zustellungsgesetzes angeordnet, dass die betreffenden Testamente an die zuletzt im Ausland registrierte diplomatische Vertretung der Erbin zu übersenden sind. Ab dem Zustellungsdatum ist innerhalb einer Frist von einem Monat entweder durch eine beim Gericht einzureichende Schrift oder durch ein gerichtlich aufgenommenes Protokoll Stellung zu nehmen bezüglich des von dem Verstorbenen Agop Havluciyan (T.R.-Id.-Nr. 45859340402) errichteten und beim 1. Notariat Zeytinburnu am 24.07.2007 unter der Tagebuch-Nr. 23369 in notarieller Form beurkundeten Testaments, in dem folgender Wille erklärt wurde:
„Ohne dass ich unter irgendeinem Einfluss von Täuschung, Drohung, materiellem oder immateriellem Druck, Zwang oder Überredung stehe, und ohne Irrtum oder Arglist, sondern in voller Freiheit und aus eigenem, freien Willen, bestimme ich für den Fall meines Todes
1- meine Ehefrau LARİSSA HAVLUCİYAN sowie meine Kinder aus erster Ehe MİKHEL HAVLUCİYAN und KAMİ HAVLUCİYAN als meine gesetzlichen Erben; daneben bestimme ich auch meine außerehelich geborene Tochter NINA FURTHMÜLLER, die nicht in meinem Personenstandsregister eingetragen ist und von Frau Eva abstammt, sowie SUPRUHİ HAVLUCİYAN, die Mutter meiner Kinder MİKHEL und KAMİ, zu gleichen Teilen als Erben."
2- Den wesentlichen Teil meines Vermögens bilden meine Anteile in Höhe von 98 % an der unter der Anschrift Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen Firma AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ. Ich bestimme, dass 90 % dieser Anteile zu gleichen Teilen von jeweils 18 % unter Larissa, Mikhel, Kami, Nina und Supruhi aufgeteilt werden.
3- Mit der Maßgabe, dass – unabhängig davon, ob sie im Unternehmen tätig sind oder nicht – die aus meinem derzeitigen monatlichen Einkommen von 10.000 USD stammenden Zahlungen, zusätzlich zu den Gewinnen aus ihren Anteilen, solange sie leben, wie folgt zu leisten sind: 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine derzeitige Ehefrau LARİSSA, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine frühere Ehefrau SUPRUHİ, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meinen Sohn MİKHEL, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meinen Sohn KAMİ, und 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine Tochter NİNA. Unter der Voraussetzung, dass diese Bedingung akzeptiert wird, überlasse ich von meinen 98 % Anteilen an der unter der Adresse Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ 4 % meiner Anteile meinem Geschäftspartner SEVAN YÜCECAN und 4 % meinem weiteren Geschäftspartner MURAT ÖZDEMİR. Sollten SEVAN YÜCECAN ODER MURAT ÖZDEMIR zu meinen Lebzeiten aus irgendeinem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden oder vor mir versterben, so bestimme ich, dass die ihnen vermachten Gesellschaftsanteile meinem Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN zufallen, damit dieser diese Anteile zu gleichen Teilen unter den übrigen Erben verteilt.
4- Ferner bestimme ich, dass sämtliches Vermögen, das ich bis zum Zeitpunkt der Vollstreckung dieses Testaments erworben habe – einschließlich beweglicher und unbeweglicher Sachen, Bargeld, Aktien, Gesellschaftsbeteiligungen, Kapitalerträge, Edelmetalle sowie alle sonstigen Vermögenswerte jeglicher Art und Bezeichnung – von meiner derzeitigen Ehefrau LARİSSA, meinen Kindern MİKHEL und KAMİ, meiner zur Erbin eingesetzten früheren Ehefrau SUPRUHİ sowie meiner in diesem Testament anerkannten Tochter NİNA zu gleichen Teilen mit einem Anteil von jeweils 20 % geteilt werden soll.
5- Für den Fall, dass die Begünstigten meiner vermächtnisweise zugewiesenen 8 %igen Gesellschaftsanteile, SEVAN YÜCECAN und MURAT ÖZDEMİR, oder gegebenenfalls einer oder mehrere meiner gesetzlichen oder eingesetzten Erben, die ihnen zugewiesene Erbschaft nicht annehmen, bestimme ich, dass die Anteile der Erbschaftsverweigerer zu gleichen Teilen auf die verbleibenden gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben, die die Erbschaft annehmen, aufgeteilt werden.
6- Ich bestimme, dass die meiner früheren Ehefrau SUPRUHİ hinterlassenen 18 %igen Gesellschaftsanteile sowie ihr 20 %iger Erbanteil an meinem in Artikel 4 genannten Vermögen nach ihrem Tod ausschließlich an unsere gemeinsamen Kinder MİKHEL und KAMİ übergehen sollen und nicht auf etwaige andere Erben, die durch Eheschließung, Adoption oder eine eigene Erbeinsetzung entstehen könnten, übertragen werden dürfen.
7- Ich bestimme, dass im Falle, dass einer oder mehrere meiner Erben die Gesellschaftsanteile – mit Ausnahme der Anteile von Sevan und Murat – ganz oder teilweise verkaufen möchten, das Verkaufsangebot zunächst meinen übrigen Miterben, die ebenfalls Gesellschafter sind, unterbreitet werden soll. Sollten diese Erben von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, ist das Angebot anschließend an SEVAN und MURAT zu richten; und nur wenn auch diese beiden Personen den Erwerb ablehnen, dürfen die Anteile an Dritte verkauft werden.
8- Solange die Gesellschafter SEVAN und MURAT ihre Tätigkeit im Unternehmen fortsetzen, dürfen sie ihre Gehälter mit Zustimmung meines Sohnes MİKHEL erhöhen.
9- Mein Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN wird durch dieses Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt und ist sowohl für die Verteilung meiner Gesellschaftsanteile an SEVAN YÜCECAN, MURAT ÖZDEMİR sowie an meine gesetzlichen und eingesetzten Erben, als auch für die Verteilung meines übrigen Vermögens an die genannten Erben vollständig bevollmächtigt. Dies ist mein letzter Wille und meine endgültige Verfügung. Ich erkläre hiermit meinen Willen.
Die beim 1. Notariat Zeytinburnu am 10.11.2008 unter der Tagebuch-Nr. 37270 in notarieller Form errichtete Erklärung lautet wie folgt: „Ohne dass ich unter irgendeinem Einfluss von Täuschung, Drohung, materiellem oder immateriellem Druck, Zwang oder Überredung stehe, und ohne Irrtum oder Arglist, sondern in voller Freiheit und aus eigenem, freien Willen, bestimme ich für den Fall meines Todes:
1- Meine Ehefrau LARİSSA HAVLUCİYAN sowie meine Kinder aus erster Ehe MİKHEL HAVLUCİYAN und KAMİ HAVLUCİYAN sind meine gesetzlichen Erben; daneben bestimme ich auch meine außerehelich geborene Tochter NİNA FURTHMÜLLER, die nicht in meinem Personenstandsregister eingetragen ist und von Frau Eva abstammt, sowie SUPRUHİ HAVLUCİYAN, die Mutter meiner Kinder MİKHEL und KAMİ, als Erbinnen."
2- Ich bestimme, dass von meinen 98 %igen Anteilen an der unter der Anschrift Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen Firma AGOP HAVLUCIYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ, die den wesentlichen Bestandteil meines Vermögens bilden, ein Anteil von 68 % wie unten angegeben unter meinen Erben und eingesetzten Erben aufgeteilt werden soll.
16 % an meinem Sohn KAMİ HAVLUCİYAN
16 % an meinem Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN
16 % an meiner Frau LARİSA HAVLUCİYAN
10 % an meiner Tochter NİNA FURTHMÜLLER
10 % an meiner Ex-Frau SUPRUHİ HAVLUCİYAN
3- Mit der Maßgabe, dass – unabhängig davon, ob sie im Unternehmen tätig sind oder nicht – von meinem derzeitigen Gehalt in Höhe von 12.500 USD monatlich, das ich zusätzlich zu den Gewinnen aus meinen Anteilen beziehe, jeweils 2.500 USD an meine jetzige Ehefrau LARISA, 2.500 USD an meine frühere Ehefrau SUPRUHI, 2.500 USD an meinen Sohn MIKHEL, 2.500 USD an meinen Sohn KAMI und 2.500 USD an meine Tochter NINA gezahlt werden, solange sie leben, und unter der Voraussetzung, dass sie dieser Regelung zustimmen, möchte ich, dass meine im Unternehmen AGOP HAVLUCIYAN RAY LNHK GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu/İstanbul bestehenden restlichen 30 % Geschäftsanteile unter den nachstehend bestimmten Erben in der von mir festgelegten Weise aufgeteilt werden.
8 % an SER HANAY
6 % an MURAT ÖZDEMİR
6 % an SEVAN YÜCESAN
3 % an SARKİS TAPUCU
3 % an CÜNAYT ZAFER BOZKURT
2 % MAMAS ŞİŞECİYAN
2 % ARET ÜLÜTAŞ
4- Für den Fall, dass SEVAN YÜCESAN und MURAT ÖZDEMİR, die derzeit Anteilseigner des genannten Unternehmens sind, während meiner Lebenszeit aus irgendeinem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden oder vor mir versterben, sollen die ihnen vermachten Anteile an meinen Sohn MİKHEL HAVLUCIYAN übergehen, damit diese Anteile zu gleichen Teilen unter die übrigen gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben aufgeteilt werden.
5- Ferner wünsche ich, dass sämtliches Vermögen, das ich bis zum Zeitpunkt der Vollstreckung dieses Testaments erworben habe – gleichgültig, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen, Bargeld, Aktien, Gesellschaftsanteile, Kapitaleinkünfte, Edelmetalle oder sonstige Vermögenswerte jeglicher Art und Bezeichnung handelt – von meiner jetzigen Ehefrau LARİSA, meinen Kindern MİKHEL und KAMİ, meiner von mir zur Erbin eingesetzten früheren Ehefrau SUPRUHİ sowie meinem durch dieses Testament als mein Kind anerkannten Kind NİNA zu gleichen Teilen, jeweils im Umfang von 20 %, geteilt wird.
6- Für den Fall, dass die Begünstigten meines Vermächtnisses in Bezug auf 30 % meiner Gesellschaftsanteile, nämlich SER HANAY, SARKİS TAPUCU, CÜNEYT ZAFER BOZKURT, MAMAS ŞİŞECİYAN und ARET ÜLÜTAŞ, vor mir versterben oder das ihnen zugewandte Vermächtnis aus irgendeinem Grund nicht annehmen, sowie für den Fall, dass einer oder mehrere meiner übrigen gesetzlichen oder von mir eingesetzten Erben die ihnen zugewiesene Erbschaft nicht annehmen, sollen die Anteile derjenigen Erben, die das Vermächtnis oder die Erbschaft nicht annehmen, meinem Sohn MIKHEL HAVLUCIYAN zufallen, damit diese Anteile zu gleichen Teilen unter die das Erbe annehmenden gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben verteilt werden.
7- Ich wünsche ferner, dass die meiner Ehefrau SUPRUHİ vermachten 10 % meiner Gesellschaftsanteile sowie ihr 20 %iger Erbanteil an meinem in Artikel 4 genannten Vermögen nach ihrem Tod ausschließlich unseren gemeinsamen Kindern MİKHEL und KAMİ zufallen und nicht auf etwaige andere Erben übergehen, die infolge einer Wiederverheiratung, Adoption oder Ernennung zu Erben entstehen könnten.
8- Für den Fall, dass einer oder mehrere der Erben, denen ich im Rahmen eines Vermächtnisses oder gesetzlich bzw. durch meine Verfügung eingesetzte Erben (mit Ausnahme von Sevan und Murat) ihre Anteile am Unternehmen ganz oder teilweise verkaufen möchten, soll das Verkaufsangebot zunächst meinen übrigen Miterben unterbreitet werden, die Anteilseigner desselben Unternehmens sind. Erst wenn diese Erben von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, soll das Angebot an SEVAN und MURAT gerichtet werden. Nur falls auch diese kein Interesse am Erwerb dieser Anteile haben, darf der Verkauf an Dritte erfolgen.
9- Solange SEVAN und MURAT weiterhin Gesellschafter und aktiv im Unternehmen tätig sind, dürfen sie unter der Voraussetzung, dass sie zuvor die Zustimmung meines Sohnes MIKHEL einholen, ihre Gehälter erhöhen.
10- Mein Sohn Mikhel Havluciyan wird mit diesem Testament zum Testamentsvollstrecker ernannt und ist für die Durchführung der rechtlichen Schritte in der Türkei gemäß den Anweisungen meines Sohnes MIKHEL zuständig, sowohl in Bezug auf die Unternehmensanteile von SEVAN YÜCESAN-MURAT ÖZDEMİR - SER HANAY- SARKİS TAPUCU- CÜNEYT ZAFER BOZKURT- MAMAS ŞİŞECİYAN und ARET ÜLÜTAŞ sowie anderen gesetzlichen und ernannten Erben, als auch die Verteilung meines sonstigen Vermögens an meine gesetzlichen und ernannten Erben. Ich verzichte darauf und vermache es. Dies ist mein letzter Wille und mein Testament. Ich erkläre hiermit meine Zustimmung.
Die am 02/05/2011 unter der Nr. 15734 beim 1. Notariat Zeytinburnu in beurkundeter Form errichtete Erklärung lautet wie folgt; „Ohne dass ich unter Betrug, Drohung, materiellem oder immateriellem Druck, Zwang oder Beeinflussung eines Geständnisses stehe, und ohne einem Irrtum oder einer Täuschung zu unterliegen, handle ich aus meinem freien und unabhängigen Willen heraus; für den Fall meines Todes wird Artikel 2 wie folgt festgelegt." Ich beantrage, dass die Anteile, die mein Vermögen im Wesentlichen ausmachen und sich auf die im Handelsregister eingetragene AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in İstanbul, Zeytinburnu, Ortsteil Nuripaşa, 15. Sokak Nr. 20 beziehen, als 100 % meines Gesellschaftsanteils anerkannt werden und dass 68 % dieser Anteile unter meinen nachstehend genannten Erben und den von mir als Erben eingesetzten Personen gemäß der unten aufgeführten Verteilung aufgeteilt werden.
16 % an meinem Sohn KAMİ HAVLUCİYAN
16 % an meinem Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN
16 % an meiner Frau MİKHEL HAVLUCİYAN
10 % an meiner Tochter NİNA FURTHMÜLLER
10 % an meiner Ex-Frau SUPRUHİ HAVLUCİYAN
Der Artikel wurde wie folgt geändert: Unter der Bedingung, dass die nachstehend genannten Personen ihre Zustimmung erteilen, soll — unabhängig davon, ob sie für das Unternehmen tätig waren oder nicht — von den derzeitigen, vom Unternehmen an mich gezahlten 17.500 USD Gehaltszahlungen, die außerhalb der Unternehmensgewinne meiner Gesellschaftsanteile stehen, jeweils 3.500 USD an meine derzeitige Ehefrau Larisa, 3.500 USD an meine frühere Ehefrau SUPRUHİ, 3.500 USD an meinen Sohn Mikhel, 3.500 USD an meinen Sohn Kami und 3.500 USD an meine Tochter Nina gezahlt werden, solange sie leben. Nach der Verteilung der 68 %igen Gesellschaftsanteile an der AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in İstanbul, Ortsteil Nuripaşa, 15. Sokak Nr. 20, Zeytinburnu, soll der verbleibende Restanteil von 32 % meiner Gesellschaftsanteile unter den von mir als Erben eingesetzten Personen wie nachstehend aufgeführt verteilt werden.
6 % an SER HANAY
6 % an MURAT ÖZDEMİR
6 % an SEVAN YÜCESAN
2 % an SARKİS TAPUCU
2 % an CÜNAYT ZAFER BOZKURT
2 % MAMAS ŞİŞECİYAN
2 % ARET ÜLÜTAŞ
2 % HARUTYAN İNGİLİZOĞLU
2 % NURŞEN TOPRAK
2 % HARUN KARABURUN
Diejenigen Erben, denen ich in meinem Testament bestimmte Vermögenswerte zugewiesen habe, bleiben von den Artikeln 6 und 10 meines früheren Testaments weiterhin uneingeschränkt betroffen, da diese Bestimmungen ihre Gültigkeit unverändert beibehalten. Unter diesen Bedingungen verzichte und vermache ich. Dies stellt meinen letzten Willen und meine abschließende Verfügung dar.
Die beim 1. Notariat Zeytinburnu am 13.09.2021 unter der Urkunden-Nr. 30043 in notarieller Form errichtete Verfügung lautet wie folgt: „Ich, Agop Havluciyan, T.R.-Id.-Nr. 45859340402, wohnhaft in İstanbul, Ortsteil Nuripaşa, 15. Sokak Nr. 29, M 11, Zeytinburnu, hebe hiermit meine früheren Testamente, die beim 1. Notariat Zeytinburnu am 24.07.2007 unter der Tagebuch-Nr. 23369 sowie am 02.05.2011 unter der Tagebuch-Nr. 15734 beurkundet wurden, vollständig auf und errichte an deren Stelle dieses neue Testament, das nachstehend in seiner Gesamtheit neu gefasst ist."
1- Meine Ehefrau Larisa Havluciyan sowie meine aus der früheren Ehe stammenden Kinder Mikhel Havluciyan und Kami Havluciyan sind meine gesetzlichen Erben. Daneben bestimme ich meine außereheliche Tochter, Nina Furthmüller, die in meinem Personenstandsregister nicht eingetragen ist, Tochter von Frau Eva und ferner die Mutter meiner Kinder Mikhel und Kami, Supruhi Havluciyan, sowie meiner Neffin Ser Hanay als eingesetzte Erben.
2- Ich beantrage, dass 86 % meiner Sach- und Geldanteile an der AGOP HAVLUCIYAN X RAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ, mit Sitz in İstanbul, Ortsteil Nuripaşa, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu, die den wesentlichen Bestandteil meines Vermögens bilden, unter meinen gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben gemäß der nachstehend aufgeführten Verteilung aufgeteilt werden.
20 % an meinem Sohn Kami Havluciyan
21 % an meinem Sohn Mikhel Havluciyan
21 % an meiner Frau Larisa Havluciyan
7 % an meiner Tochter Nina Furthmüller
9 % an meiner Ex-Frau Supruhi Havluciyan
8 % an meiner Neffin Ser Hanay
3- Unter der Bedingung, dass mein Sohn Kami Havluciyan, der derzeit Inhaber von 1 % der Gesellschaftsanteile ist, als Gegenleistung für seine bisherigen Leistungen im Unternehmen weiterhin sein jährliches Gehalt in unveränderter Höhe bezieht und dass – unabhängig davon, ob sie für das Unternehmen tätig sind oder nicht – solange sie leben, meine derzeitige Ehefrau Larisa, meine frühere Ehefrau Supruhi, mein Sohn Mikhel, meine Tochter Nina, meine Neffin Ser Hanay sowie KAMHİ selbst, nach Beendigung seiner aktiven Tätigkeit im Unternehmen, jeweils in gleicher Höhe wie bisher das von MİKHEL und KAMHİ gezahlte Gehalt erhalten, und ferner unter der Bedingung, dass die Leitung des Unternehmens, unabhängig von den jeweiligen Anteilshöhen, meinen Söhnen Mikhel Havluciyan und Kami Havluciyan obliegt, verfüge ich, dass nach der Verteilung der 86 %igen Gesellschaftsanteile, die ich meinen gesetzlichen und eingesetzten Erben hinterlasse, die verbleibenden 14 % meiner Anteile an der Agop Havluciyan X Ray Güvenlik Sistemleri Merkezi Sanayi Ticaret Limited Şirketi, mit Sitz in İstanbul, Ortsteil Nuripaşa, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu, unter den von mir mit bestimmten Einzelvermächtnissen bedachten Erben wie nachstehend angegeben.
4 % an Murat Özdemir
4 % an Sevan Yücesan
2 % an Sarkis Tapucu
2 % Mamas Şişeciyan
2 % Harutyan İngilizoğlu
4- Sollte einer der Erben, denen ich ein bestimmtes Vermächtnis zugewiesen habe, nach Annahme dieses Vermächtnisses Einspruch dagegen erheben, dass hinsichtlich der Zahlungen an die gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben sowie in Bezug auf die Geschäftsführung des Unternehmens ausschließlich meine Söhne Mikhel und Kami befugt sind, so bestimme ich, dass in einem solchen Fall die dem betreffenden Erben zugeteilten Gesellschaftsanteile unter meinen gesetzlichen und eingesetzten Erben gemäß deren Erbquoten erneut verteilt werden sollen. Sollten die derzeitigen Gesellschafter der genannten Gesellschaft, Sevan Yücecan und Murat Özdemir, zu meinen Lebzeiten aus irgendeinem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden oder vor mir versterben, so bestimme ich, dass die ihnen vermachten Gesellschaftsanteile meinem Sohn Mikhel Havluciyan zufallen sollen, damit diese Anteile unter meinen übrigen gesetzlichen und eingesetzten Erben zu gleichen Teilen verteilt werden.
5- Ferner bestimme ich, dass bis zum Zeitpunkt der Vollstreckung dieses Testaments sämtliches von mir erworbenes Vermögen, einschließlich beweglicher und unbeweglicher Sachen, Bargeld, Aktien, Beteiligungen an anderen als der oben genannten Gesellschaft, Kapitalerträge, Edelmetalle sowie jegliche Vermögenswerte, gleich unter welcher Bezeichnung, zu 20 % meiner derzeitigen Ehefrau Larisa, zu 20 % meinem Sohn Mikhel, zu 20 % meinem Sohn Kami, zu 16 % meiner von mir als Erbin eingesetzten früheren Ehefrau Supruhi, zu 16 % meiner mit diesem Testament anerkannten Tochter Nina und zu 8 % meiner Neffin Ser Hanay zufallen und unter den genannten Personen nach dem oben angegebenen Verhältnis aufgeteilt werden sollen.
6- Sollten die Begünstigten meines Vermächtnisses über 14 % meiner Gesellschaftsanteile, nämlich Sevan Yücecan, Murat Özdemir, Sarkis Tapucu, Mamas Şişeciyan und Harutyun İngilizoğlu, vor mir versterben oder aus irgendeinem Grund das Vermächtnis nicht annehmen, oder sollten einer oder mehrere meiner gesetzlichen oder von mir eingesetzten Erben das ihnen zugewiesene Erbe nicht annehmen, so bestimme ich, dass die Anteile derjenigen Erben, die das Vermächtnis oder Erbe nicht annehmen, meinem Sohn Mikhel Havluciyan zufallen und von ihm unter den das Erbe annehmenden gesetzlichen und eingesetzten Erben gemäß den in Artikel 2 meines Testaments festgelegten Quoten verteilt werden.
7- Unter der Bedingung, dass der meiner früheren Ehefrau Supruhi hinterlassene Gesellschaftsanteil von 9 % sowie der in Artikel 4 genannte Erbanteil von 16 % an meinem sonstigen Vermögen nach ihrem Tod ausschließlich unseren gemeinsamen Kindern Mikhel und Kami zufallen und nicht an etwaige Erben übergehen sollen, die durch Wiederverheiratung, Adoption oder die Einsetzung eigener Erben entstehen könnten, bestimme ich ausdrücklich, dass diese Anteile ausschließlich Mikhel und Kami zustehen.
8- Für den Fall, dass die Gesellschaftsanteile – mit Ausnahme derjenigen von Sevan und Murat – von den Begünstigten meines Vermächtnisses, meinen gesetzlichen Erben oder meinen eingesetzten Erben, sei es teilweise oder vollständig, veräußert werden sollen, bestimme ich, dass das Verkaufsangebot zum Nennwert der betreffenden Anteile zunächst den übrigen Erben, die ebenfalls Gesellschafter sind, zu unterbreiten ist; nehmen diese das Angebot nicht an, soll das Angebot an Sevan und Murat gerichtet werden, und nur wenn auch diese kein Interesse am Erwerb zeigen, dürfen die Anteile an Dritte veräußert werden.
9- Solange die Gesellschaftsbeteiligungen und die gemeinsame Tätigkeit fortbestehen, dürfen Sevan und Murat ihre Gehälter nur mit Zustimmung meiner Söhne Mikhel und Kami erhöhen. Ebenso sind ausschließlich Mikhel und Kami Havluciyan befugt, die von ihnen für die übrigen gesetzlichen und eingesetzten Erben festgelegten Gehälter zu erhöhen, zu verringern oder bei Bedarf vollständig aufzuheben.
10- Mein Sohn Mikhel Havluciyan wurde durch dieses Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt, und ich bevollmächtige Ser Hanay, die in der Türkei erforderlichen rechtlichen Schritte im Einklang mit den Anweisungen meines Sohnes Mikhel durchzuführen, insbesondere die Verteilung meiner Gesellschaftsanteile an Sevan Yücecan, Murat Özdemir, Sarkis Tapucu, Mamas Şişeciyan und Harutyun İngilizoğlu sowie an die übrigen gesetzlichen und eingesetzten Erben, ebenso wie die Verteilung meines sonstigen Vermögens an meine gesetzlichen und eingesetzten Erben vorzunehmen. Bezüglich der genannten TESTAMENTE wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass Nina Furthmüller, zu deren Gunsten das Vermächtnis ausgesprochen wurde, persönlich zur Verhandlung am 10/03/2026 vor unser Gericht zu erscheinen hat, um zu erklären, ob sie die betreffenden Testamente annimmt oder nicht. Erscheint sie nicht zur Verhandlung und gibt keine Erklärung ab, gilt dies als Ablehnung des Testaments. Wird innerhalb eines Monats nach Zustellung dieser Bekanntmachung keine Klage gegen das Testament erhoben und dem Gericht mitgeteilt, gilt das Testament als vollumfänglich angenommen.
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